Sinn eines Schadengutachtens ist es, gegenüber Dritten eine Beweissicherung über die am eigenen Fahrzeug
eingetretenen Schäden in der Hand zu haben.
Wie sonst könnte man nach der Reparatur eines Unfallschadens oder nach dem
Verkauf des verunfallten Fahrzeugs Art und Umfang des Schadens beweisen?
Ein solcher Nachweis ist insbesonders wichtig, wenn es nach der Instandsetzung
zu einem Rechtsstreit hinsichtlich des eingetretenen Schadens oder des Unfallhergangs
kommt.
Die verunfallten Fahrzeuge werden entweder am Unfallort, in der Werkstatt, in der
Verwahrstelle, beim Kunden oder bei uns besichtigt.
Falls erforderlich werden Nachbesichtigungen nach Teilzerlegung im Reparaturfall
vorgenommen.
Zur Kalkulation der Reparaturkosten stehen uns alle gängigen Datenbanken wie z.B.
Audatex, Schwacke, DAT u. a. zur Verfügung.
Unsere Gutachten werden unter Verwendung von farbigen Fotoausdrucken in bester Qualität erstellt und
ausgedruckt.
Bei einem unverschuldeten Unfall eignet sich ein Haftpflicht-Schadengutachten zur fiktiven Abrechnung mit der
gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Alle Gutachten liegen in digitaler Form vor und können auf Kundenwunsch digital übermittelt werden.
Zur Beweissicherung werden digitale Lichtbilder erstellt.